WISSENSWERTES ÜBER COMPLIANCE.

Die Themenfelder Governance und Compliance entwickeln sich für unternehmerisches Handeln zum internationalen Megatrend. Sie werden deshalb in einem modernen Verständnis als integraler und elementarer Bestandteil von ESG – Environmental, Social, Governance (deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) verstanden.

Wir veröffentlichen für Sie fortlaufend interessante Artikel und Beiträge rund um das Thema Compliance.

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WUSSTEN SIE SCHON?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gilt für Unternehmen ab 50 Beschäftigten.

Das Gesetz Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (LkSG) gilt mittelbar auch für die Zulieferer und Dienstleister der Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.

Die EU-Richtlinie zum Nachhaltigkeitsreporting (CSRD) macht Governance-Vorgaben für Unternehmen ab 250 Beschäftigten.

Mit der LCS Compliance Suite können Sie die wachsenden Anforderungen für KMU einfach und schnell umsetzen.
 

ÄLTERE ARTIKEL.

"In der Praxis wird ein auf die individuellen Faktoren des jeweiligen Unternehmens angepasstes Compliance-Konzept benötigt. Dabei ist auch in Rechnung zu stellen, dass mittelständischen Unternehmen für die Umsetzung von Compliance-Maßnahmen nur beschränkte Mittel zur Verfügung stehen. Gerade KMU scheuen vielfach den finanziellen und organisatorischen Aufwand, der mit dem Aufbau einer Compliance-Struktur verbunden ist. Vor diesem Hintergrund gilt es – nicht zuletzt zur Förderung der unternehmensinternen Akzeptanz – vorhandene Organisationsstrukturen zu nutzen und bürokratische und überdimensionierte Maßnahmenkonzepte zu vermeiden."

Alexander Hamminger
Rechtsanwalt und Steuerberater für die Treuhand Rechtsberatung Hochhäusler • Duwe & Partner

Schwerpunkt seiner Beratertätigkeit ist das Gesellschaftsrecht (sowohl Kapital als auch Personengesellschaften) sowie die Nachfolgeberatung. Darüber hinaus berät er Unternehmen und Unternehmer in allen vertragsrechtlichen Fragestellungen.

Hamminger
CMS

In den letzten Jahren hat das Thema „Compliance“ zunehmend an Bedeutung gewonnen. Insbesondere für börsennotierte Aktiengesellschaften und große Gesellschaften gibt es mittlerweile Marktstandards, wie ein Compliance Management System (CMS) ausgestaltet und durchgeführt werden kann. Diese Anforderungen (z. B. die Einrichtung einer eigenen Compliance- Abteilung mit entsprechender personeller und finanzieller Ausstattung) sind aber nicht unbedingt für mittelständische Unternehmen geeignet. Mit dem nachfolgenden Beitrag soll zunächst der Inhalt der Verpflichtung zur Compliance dargestellt und weiter versucht werden, eine Struktur zu beschreiben, mit welcher auch mittelständisch geprägte Unternehmen ein CMS aufbauen können. Das Thema ist aber auch für den Berufsstand von Bedeutung, da nach der Rechtsprechung ein effektives CMS helfen kann, eine Geldbuße bei Compliance-Verstößen zu mindern, auch wenn sich Mitarbeiter rechtswidrig verhalten haben. Insofern soll der nachfolgende Beitrag auch eine Anregung sein, über die Organisation der Kanzlei und die Implementierung eines risikoangemessenen CMS nachzudenken.

"Sowohl der Entwurf zum Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten als auch die Empfehlungen des Europäischen Parlaments für eine EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen sehen vor, dass Unternehmen nicht nur die Menschenrechte unter Einschluss der Kinderarbeit, sondern auch die Umwelt schützen sollen. Der Kreis der jeweiligen Adressaten ist sehr unterschiedlich. Die EU-Richtlinie soll alle Unternehmen, auch kleinere und mittlere Unternehmen mit hohem Risiko, erfassen. In den Anwendungsbereich des deutschen Entwurfs sollen zunächst ab dem 01.01.2023 im Inland ansässige Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten fallen. Ein Jahr später soll der Anwendungsbereich auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern gelten." 

 

Michael Wiedmann.
Fachanwalt für Compliance - Experte für Corporate Social Responsibility und Compliance.

Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in Compliance-, Governance- und Corporate-Angelegenheiten, die er in die Beratung seiner Mandanten insbesondere bei der Entwicklung und Ausgestaltung von Compliance Management Systemen einbringt.

Wiedmann

"Praktische Funktionen des Hinweisgeberportals und ansprechende Kommunikation sind der Hebel zum Erfolg: KMU sind bei der Umsetzung der EU-Hinweisgeber-Richtlinie auf dem richtigen Weg, wenn sie a) ein geeignetes Hinweisgeberportal auswählen, b) eine gute Kommunikation zum Whistleblowing planen, c) die Hinweisgeberlösung in die betrieblichen Abläuf integrieren und d) das Hinweisgebersystem dauerhaft und aktiv betreiben."

Dirk Libuda
Rechtsanwalt
Gründer und Inhaber von Libuda Consulting

Schwerpunkt seiner Beratertätigkeit ist Compliance.

Libuda

Fabian Remppis, Dirk Libuda: Chancen als Zulieferer nutzen

"Wer frühzeitig und professionell handelt, erhöht seine Chancen im Markt und postioniert sich mit positiver Reputation bei Geschäftspartnern, Investoren sowie Kunden und steigert das Image als attraktiver Arbeitgeber."

Fabian Remppis, Dirk Libuda
Co-Gründer und Geschäftsführer der LCS Lean Compliance Services GmbH

Remppis

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